Statuten
Auszüge aus den Statuten der BAWA
- Zweck der Baugenossenschaft ist es, ihren Mitgliedern preisgünstige und auf sie zugeschnittene Alterswohnungen zu bauen und zu vermieten.
- Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche mindestens einen Anteilschein übernimmt.
- Wohnungsmieter haben einen Mindestanteilschein bei Abschluss des Mietvertrages zu entrichten. Die Höhe des Mindestanteilscheinkapitals richtet sich nach der Gösse der Wohnung.
- Die Verzinsung der Anteilscheine wird jährlich durch die Generalversammlung bestimmt. Der Zinssatz beträgt in der Regel ein Prozent mehr als der Satz für Alterssparkonti bei der Zürcher Kantonalbank.
- Alle vollständigen Informationen befinden sich in den Statuten.