Statuten - BAWA - Baugenossenschaft Alterswohungen Affoltern am Albis

BAWA - Baugenossenschaft Alterwohungen Affoltern am Albis
Direkt zum Seiteninhalt

Statuten

Auszüge aus den Statuten der BAWA

  • Zweck der Baugenossenschaft ist es, ihren Mitgliedern preisgünstige und auf sie zugeschnittene Alterswohnungen zu bauen und zu vermieten.
  • Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche mindestens einen Anteilschein übernimmt.
  • Wohnungsmieter haben einen Mindestanteilschein bei Abschluss des Mietvertrages zu entrichten. Die Höhe des Mindestanteilscheinkapitals richtet sich nach der Gösse der Wohnung.
  • Die Verzinsung der Anteilscheine wird jährlich durch die Generalversammlung bestimmt. Der Zinssatz beträgt in der Regel ein Prozent mehr als der Satz für Alterssparkonti bei der Zürcher Kantonalbank.
  • Alle vollständigen Informationen befinden sich in den Statuten.


(c) BAWA 2023
Zurück zum Seiteninhalt